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Ausschreibungen und Daten im SIS

Das SIS enthält nur Ausschreibungen von Personen oder Gegenständen, die unter eine der folgenden Ausschreibungskategorien fallen:

  • Rückkehrentscheidungen: Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand von Rückführungsentscheidungen der Schengen-Staaten sind.
  • Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung: Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, die nicht berechtigt sind, in den Schengen-Raum einzureisen oder sich dort aufzuhalten.
  • Gesuchte Personen: Ausschreibungen von Personen, für die ein Europäischer Haftbefehl oder ein Auslieferungsersuchen (Schweiz und Liechtenstein) ausgestellt wurde.
  • Vermisste Personen: Ausschreibungen, um vermisste Personen, einschließlich Kinder, zu finden und sie unter Schutz zu stellen, wenn dies rechtmäßig und notwendig ist.
  • Kinder, bei denen ein Risiko besteht, dass sie von ihren eigenen Eltern, Verwandten oder Vormunden entführt werden: Mit den Ausschreibungen soll verhindert werden, dass diese Kinder entführt werden oder verschwinden.
  • Schutzbedürftige Personen, deren Reise verhindert werden muss: Ausschreibungen, um schutzbedürftige Personen (Erwachsene oder Kinder) davor zu schützen, unrechtmäßig ins Ausland verbracht zu werden, oder sie daran zu hindern, ohne die erforderlichen Genehmigungen zu reisen.
  • Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Gerichtsverfahren gesucht werden: Ausschreibungen zur Ermittlung des Aufenthaltsorts oder des Wohnsitzes von Personen, die zur Unterstützung in Strafverfahren gesucht werden (z. B. Zeugen).
  • Personen und Gegenstände zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle: Ausschreibungen zur Einholung von Informationen über Personen oder mit ihnen zusammenhängende Gegenstände zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche oder nationale Sicherheit.
  • Unbekannte gesuchte Personen: Ausschreibungen, die nur Finger- und Handflächenabdrücke eines Täters enthalten. Die Abdrücke wurden an Tatorten terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten, wegen derer ermittelt wird, vorgefunden. Die Ausschreibungen werden zum Zwecke der Identifizierung des Täters nach nationalem Recht erstellt.
  • Gegenstände zur Sicherstellung oder als Beweismittel in Strafverfahren: Ausschreibungen von Gegenständen (z. B. Fahrzeuge, Reisedokumente, Kennzeichen und Industrieausrüstung), die zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfahren gesucht werden. Ausschreibungen von Reisedokumenten können auch speziell zur Verhinderung von Reisen der Person, die sich im Besitz der Reisedokumente befindet, vorgenommen werden.

Arten der in das SIS eingegebenen Daten

Das SIS enthält folgende Arten von Daten:

In Bezug auf Personen:

  • Daten zur Identitätsfeststellung: Daten, die zur Identifizierung der gesuchten Person erforderlich sind, und sonstige Informationen, die für den Endnutzer, der eine Suche durchführt, relevant sind.
  • Grund für die Ausschreibung: Eine „Begründung für die Ausschreibung“, in der in strukturierter Weise dargelegt wird, warum die Person gesucht wird.
  • Erforderliche Maßnahme: eine „zu ergreifende Maßnahme“. Hier wird in strukturierter Weise beschrieben, was der Beamte tun muss, wenn die Person aufgefunden wird.
  • Informationen zum Strafverfahren: Kopie des Europäischen Haftbefehls (EuHb) für die Person, die verhaftet werden soll, und Daten über die Opfer des Identitätsmissbrauchs (falls zutreffend).
  • Fotos: Fotos der ausgeschriebenen Person.
  • Fingerabdrücke und Handflächenabdrücke: Daktyloskopische Daten (Fingerabdrücke und/oder Handflächenabdrücke) der ausgeschriebenen Person.
  • Informationen über Gegenstände, die mit Personen zusammenhängen: Daten zu Gegenständen, die in das SIS eingegeben werden, um eine ausgeschriebene Person ausfindig zu machen, z. B. das von der gesuchten Person genutzte Fahrzeug – diesen Daten dürfen nur Ausschreibungen von Personen gemäß Artikel 26, 32 und 34 der SIS-Verordnung über polizeiliche Zusammenarbeit hinzugefügt werden.
  • Identifizierungsdokumente: Angaben zur Beschreibung des Ausweisdokuments der ausgeschriebenen Person – eine Kopie des Dokuments kann beigefügt werden.
  • Finger- und Handflächenabdrücke: Daktyloskopische Daten (Finger- und Handflächenabdrücke), die an Tatorten gefunden wurden.
  • DNA-Profile: DNA-Profil der ausgeschriebenen Person oder von Familienangehörigen (nur bei vermissten Personen, die unter Schutz gestellt werden müssen).

In Bezug auf Gegenstände:

  • Daten zur Identitätsfeststellung: Daten, die zur Identifizierung des gesuchten Gegenstands erforderlich sind, und sonstige Informationen, die für den Endnutzer, der eine Suche durchführt, relevant sind.
  • Grund für die Ausschreibung: Eine „Begründung für die Ausschreibung“, in der in strukturierter Weise erläutert wird, warum der Gegenstand gesucht wird. 
  • Erforderliche Maßnahme: eine „zu ergreifende Maßnahme“. Hier wird in strukturierter Weise beschrieben, was der Beamte tun muss, wenn das Objekt gefunden wird.
  • Bilder: Bilder/Fotos des Objekts.

Das Land, das die Ausschreibung und damit zusammenhängende Daten in das SIS eingibt, ist der „Dateneigentümer“. Das bedeutet, dass nur dieses Land berechtigt ist, die Ausschreibung zu aktualisieren oder zu löschen.

Qualität, Genauigkeit und Vollständigkeit der Datenelemente, die eine Identifizierung ermöglichen, sind für den Erfolg des SIS von entscheidender Bedeutung. Der Mindestdatensatz für Ausschreibungen von Personen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Name
  • Geburtsjahr
  • eine Bezugnahme auf die Entscheidung, die der Ausschreibung zugrunde liegt
  • die zu ergreifende Maßnahme

Soweit verfügbar, müssen Fotos und Fingerabdrücke hinzugefügt werden, um die Identifizierung zu erleichtern und eine falsche Identifizierung zu vermeiden. Das System bietet auch die Möglichkeit, Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen hinzuzufügen (z. B. zwischen der Ausschreibung einer Person und der eines Fahrzeugs).

Biometrie

Seit 2013 können im SIS Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese konnten bislang zur Bestätigung der Identität einer Person verwendet werden, die auf andere Art und Weise gefunden wurde. Seit der Einführung eines automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystems (AFIS) im März 2018 können Personen jedoch auch nur anhand ihrer Fingerabdrücke identifiziert werden. Dank dieses Systems wird es für Kriminelle und andere Personen von Belang noch schwieriger, mit gefälschten Dokumenten oder mit Dokumenten von anderen Personen in die EU einzureisen und sich innerhalb der EU zu bewegen.

Ab März 2023 werden im SIS auch Handflächenabdrücke, Fingerabdruckspuren und Handflächenabdruckspuren gespeichert, die für die biometrische Suche und die Bestätigung der Identität verwendet werden. Ab März 2023 werden im SIS DNA-Profile von Personen, die als vermisst gemeldet wurden, oder von deren Eltern, Großeltern oder Geschwistern zum Zwecke der Identitätsbestätigung gespeichert.